Immobilienmakler Frankfurt: Was kostet er?
Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie gern verkaufen oder vermieten möchte, können das mit einem Fachmann leicht machen. So kann er sichergehen, dass er den richtigen Preis verlangt und er hat weniger Laufereien. Dafür einen seriösen Immobilienmakler in Frankfurt zu bekommen ist eine Sache. Ihn zu bezahlen ist ein anderes Thema.
Inhaltsverzeichnis
Immobilienmakler Frankfurt: Wer muss ihn bezahlen?
Macht ein Makler seine Arbeit, will er auch irgendwann Geld dafür. Hierbei gilt: Wer einen Immobilienmakler Frankfurt oder in anderen Städten bestellt, muss die Kosten tragen. Handelt es sich um eine Mietwohnung und bestellt der Vermieter den Profi, ist auch er für die Bezahlung verantwortlich. Gibt hingegen der potenzielle Mieter den Auftrag, muss er bezahlen. Reagiert ein möglicher Mieter auf das Angebot eines Immobilienmaklers, welchen der Vermieter bestellt hat, muss der Mieter kein Geld zahlen. Die Maklergebühren darf der Vermieter nun auch nicht von dem Mieter verlangen. Sollte der Vermieter oder der Makler darauf bestehen, ist das eine Straftat. Ebenso darf ein Makler keine Zahlung verlangen, wenn die Wohnung schon im Maklerbestand ist. Erst wenn die Wohnung neu gefunden wurde, kann es eine Rechnung geben.
Die Maklergebühren einer Mietwohnung bei einem separaten Vermieter:
Geht es um die Wohnungsvermietung, gibt es für Immobilienmakler in Frankfurt eine festgesetzte Höchstmenge an Maklergebühren. Je nachdem, wer die Kosten trägt, wie teuer die Wohnung ist und wie lange der Mietvertrag läuft, fällt die Höhe verschieden aus. Muss der Mieter zahlen und liegt der Mietvertrag befristet bei einem bis drei Jahre entspricht der Betrag eine Brutto-Monatsmiete. Bei einem unbefristeten Vertrag ober bei mehr wie 3 Jahren, sind es 2 Bruttomonatsmieten. Sollte jedoch der Vermieter zahlen müssen, kann ein Immobilienmakler in Frankfurt bis zu 3 Monatsmieten verlangen. Es ist hierbei unbedeutend, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.
Die Maklergebühren einer Mietwohnung bei dem Makler als Vermieter:
Ist der Makler auch gleichzeitig der Hauseigentümer, bekommt er eine Provision von höchstens ½ Monatsmieter, wenn der Mieter einen befristeten Vertrag von maximal 3 Jahren eingeht. Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, darf es bis 1 Monatsmiete sein. Dauert der Mietvertrag länger wie 3 Jahre, darf ein Immobilienmakler aus Frankfurt ebenso 1 Brutto-Monatsmiete verlangen. Für Vermieter liegt die Höhe bei einem unbefristeten Vertrag wiederum bei 2 Brutto-Monatsmieten und bei einem auf maximal 3 Jahren befristeten Vertrag bei einer Monatsmiete.
Immobilienmakler Frankfurt: Ist Steuerhilfe möglich?
Die Kosten für einen Immobilienmakler in Frankfurt können eventuell bei der Steuer abgesetzt werden. Ist jemand als Vermieter tätig und sucht neue Mieter, kann eine Maklerprofession steuerlich abgesetzt werden. Wer aus Berufsgründen umziehen muss, kann ebenso hiervon profitieren. Möchte jemand privat umziehen, ist leider keine Steuerhilfe möglich. Auch bei dem Kauf einer Immobilie funktioniert dies bislang nicht. Wer sich nicht sicher ist, sollte auf einem Steuerbüro oder bei der Maklerfirma nachfragen. Hier wird gern eine Auskunft gegeben.